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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Für alle Verträge mit uns über unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB von Kunden lehnen wir ab.

1. Angebot und Verbindlichkeit
Unsere Angebote, die keine spezielle Befristung enthalten, sind während 14 Tagen ab Angebotsdatum verbindlich.
Verträge gelten als spätestens abgeschlossen,
a) mit Eingang der Annahme unseres Angebots durch den Kunden oder b) mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung an den Kunden oder c) bei Ablieferung unserer Lieferungen und Leistungen.

2. Preise
Soweit nicht anders offeriert, richten sich die Preise für unsere Lieferungen und Leistungen nach den Preistabellen in unseren jeweils aktuellen Verzeichnissen. Sonderausführungen sind in den Katalogpreisen nicht angegeben. Ebenfalls nicht inbegriffen sind die Mehrwertsteuer sowie die Verpackungs- und Versandspesen.
Preisanpassungen infolge veränderter Marktverhältnisse, Teuerung oder Kursanpassungen bleiben ohne Voranzeige jederzeit vorbehalten.

3. Zahlungskonditionen
Sofern von uns keine Vorauszahlung verlangt wird oder andere Vereinbarungen getroffen wurden, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung rein netto zahlbar.
Rechnungen, die nicht vor dem Fälligkeitsdatum schriftlich beanstandet werden, gelten als akzeptiert.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die Bonito GmbH berechtigt, Mahnkosten zu verrechnen. Ferner verpflichtet sich der Käufer, sämtliche Kosten, die durch den Zahlungsverzug entstehen (Inkasso/Zahlungsbefehle) zu übernehmen. Darüber hinaus ist die Bonito GmbH berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, bis die offenen Forderungen vollständig beglichen sind.

4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Bonito GmbH.

5. Rücktrittsrecht
Aus wichtigen Gründen sind wir berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und noch nicht erbrachte Lieferungen und Leistungen zurück zu halten. Im Falle unseres Rücktrittes vom Vertrag sind bereits erbrachte

Leistungen vom Kunden zu vergüten. Wichtige Gründe, die zu einem Rücktritt berechtigen, liegen insbesondere dann vor, wenn
a) unsere Lieferungen und Leistungen zu widerrechtlichen oder unsittlichen Zwecken verwendet werden
b) berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen und eine von uns verlangte Vorauszahlung nicht geleistet wird.
Ist die gelieferte Ware seitens der Bonito GmbH mangelhaft, muss dies innerhalb von 14 Tagen schriftlich bekanntgegeben werden. Bei berechtigten Beanstandungen oder Falschlieferungen hat der Käufer eine angemessene Frist für eine vertragskonforme Lieferung anzusetzen. Die Bonito GmbH behält sich jedoch vor, anstelle einer
Ersatzlieferung eine Gutschrift zu erteilen.
Tritt eine Verspätung der Lieferung von mehr als zwei Wochen auf, ohne dass dies vorher dem Kunden mitgeteilt wurde, so hat dieser ein Recht auf Rücktritt aus dem Kaufvertrag. Die Ware ist der Firma Bonito GmbH zurückzusenden, die Kosten für die Rücksendung übernimmt der Kunde.
Der Kunde ist zur Abnahme der bestellten Ware verpflichtet sofern keine berechtigten Beanstandungen vorliegen.

6. Ausführung der Bestellung
Es gelten die auf der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferzeiten und Versandkosten. Mit der Übergabe unserer Lieferung oder Leistung an die Post oder den Frachtführer gilt die Bestellung als am Ort der Übergabe (Erfüllungsort) ausgeführt. Bei elektronischer Datenübermittlung ist der Zeitpunkt der Absendung massgebend, vorausgesetzt, wir erhalten auf unseren Versand keine Fehlermeldung. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag des Kunden und auf dessen Kosten.
Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gelten alle Preise rein netto ab Werk.
Versandkosten werden separat verrechnet, wenn nicht anders auf der Auftragsbestätigung angegeben. Ein Versand über eine Staatsgrenze kann nur im Namen des Auftraggebers erfolgen. Die gesamte Zollabwicklung mit Zoll- und Einfuhrformalitäten liegt im alleinigen Haftungsbereich des Auftraggebers, sofern nicht anders vereinbart.
Die Bonito GmbH ist berechtigt Teillieferungen durchzuführen. Zudem sind Mehr- oder Minderlieferungen von 15% der vertraglich angesetzten Menge jederzeit zulässig.

7. Lieferfristen und Termine
Die vereinbarten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Im Fall von höherer Gewalt, Streiks, von uns nicht zu vertretender Betriebsstörungen sowie eines Verzuges unserer eigenen Lieferanten verlängert sich die Nachfrist um die Dauer dieser Ereignisse, ebenso behält sich die Bonito GmbH einen Vertragsrücktritt vor, wenn die weitere Erfüllung des Auftrages wirtschaftlich nicht tragbar ist. Die Ansetzung einer Nachfrist und der Vertragsrücktritt entfallen bei Fixgeschäften. Als Fixgeschäfte gelten nur Bestellungen, bei deren Erteilung ein späterer Auslieferungstermin ausdrücklich ausgeschlossen und dieser Ausschluss von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
Werden Etiketten vom Kunden gestellt, müssen diese mindestens 1 Woche vor dem geplanten Liefertermin der Bonito GmbH vorliegen. Bei verspäteter Etikettenlieferungen seitens des Kunden, kann der geplante Auslieferungstermin der Ware seitens der Bonito GmbH entsprechend verschoben werden. Für daraus resultierende Lieferverzögerungen können keine Schadensersatzansprüchen geltend gemacht werden.
Druckdateien für Etiketten müssen vom Kunden umgehend, mindestens aber 3 Wochen vor dem geplanten Liefertermin, als PDF der Bonito GmbH zur Verfügung gestellt werden. Bei verspätetem Eingang behält sich die Bonito GmbH vor, den Auslieferungstermin zu verschieben. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein rechtlicher Anspruch aus dem vom Kunden verschuldeten Lieferverzug besteht.

8. Gewährleistung und Haftung
Die Bonito GmbH setzt bei der Anfertigung von Produkten nach den Angaben des Auftraggebers voraus, dass er für alle Produkte und Rezepturen die entsprechenden Rechte so wie Patente oder sonstige gewerbliche Schutzrechte erworben hat und verpflichtet sich mit der Auftragserteilung, die Bonito GmbH gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.
Zu keinem Zeitpunkt gilt die Bonito GmbH als Inverkehrbringer und übernimmt als Lohnproduktionshersteller keine Haftung bzw. Gewähr für die beauftragte Rezeptur, deren Verkehrsfähigkeit hinsichtlich der Zusammensetzungen, Dosierung oder für die Angaben auf Beipackzetteln oder Etiketten. Der Auftraggeber übernimmt daher auch die alleinige Haftung, wenn durch unsachgemäße Verwendung Körperschäden oder Schäden an der Gesundheit sowie Sachschäden auftreten.
Sollte eine rechtliche Verkehrsfähigkeitsprüfung gewünscht sein, muss dies explizit beauftragt werden und wird gesondert in Rechnung gestellt.
Der Kunde hat die geliefert Ware unverzüglich nach Übergabe des Liefergegenstandes zu prüfen. Allfällige Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung (vgl. Ziff. 5) schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Regelung über die Retouren bleibt vorbehalten.
Bei rechtzeitiger Mängelrüge (innerhalb von 14 Tagen) sind wir zu einer angemessenen Ersatzlieferung verpflichtet. Das Wandlungs- und Minderungsrecht wird ausdrücklich wegbedungen.
Jede über die vorstehenden Bestimmungen hinausgehende Schadenersatzpflicht, insbesondere für Aufwendungen des Auftraggebers und entgangenen Gewinn, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.

9. Verzicht auf Verrechnung
Mit dem Abschluss des Vertrags verzichtet der Kunde auf sein Verrechnungs- und Retentionsrecht. Insbesondere ist er nicht berechtigt, aufgrund von Beanstandungen die von uns nicht akzeptiert worden sind, Zahlungen unvollständig zu leisten oder unsere Forderungen mit seinen Forderungen zu verrechnen.

10. Geheimhaltung
Sämtliche Informationen aus dem Geschäftsbereich des Kunden, die nicht allgemein zugänglich und öffentlich sind, werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.

11. Externe Links
Bonito GmbH hat keinen Einfluss auf die Informationen und die Gestaltung von verlinkten Internetauftritten. Eine Haftung von Bonito GmbH für falsche Informationen oder gesetzeswidrige Handlungen ist ausgeschlossen.

12. Teilnichtigkeit
Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich gleichartige
und rechtlich zulässige Bestimmung.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der unter Einschluss dieser AGB abgeschlossene Vertrag untersteht ausschließlich dem deutschen Recht. Zur Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind ausschließlich die Gerichte am Sitz der Bonito GmbH zuständig. Wir können jedoch den Kunden auch an seinem Sitz belangen.

Frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen werden durch diese AGB ersetzt. Wir behalten uns vor, die AGB zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern und dies dem Kunden in geeigneter Weise mitzuteilen.

Geretsried, Mai 2021

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