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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bonito GmbH

Für alle Verträge mit uns über unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschliesslich diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB von Kunden lehnen wir ab.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Angebote, Produktionen, Lohnherstellungen, Lohnabfüllungen, Entwicklungsleistungen sowie sonstige Geschäftsbeziehungen der Bonito GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
 

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, für die Dauer von 14 Tagen ab Angebotsdatum verbindlich.

Ein Vertrag kommt spätestens zustande:

a) mit Eingang der schriftlichen Annahme unseres Angebots durch den Kunden,

b) mit Zugang unserer Auftragsbestätigung,

c) mit Beginn der Leistungserbringung oder

d) mit Auslieferung der Ware.

Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
 

3. Preise

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Nicht enthalten sind insbesondere:

  • Verpackungskosten

  • Versandkosten

  • Zoll- und Einfuhrgebühren

  • Sonderleistungen

  • Entwicklungsleistungen

  • Analysenzertifikate, soweit nicht ausdrücklich vereinbart

Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
 

4. Rohstoff-, Verpackungs- und Energiepreisanpassungen

Die angebotenen Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Marktbedingungen.

Erhöhen sich nach Vertragsschluss Rohstoff-, Verpackungs-, Energie-, Transport- oder Logistikkosten erheblich und für die Bonito GmbH nicht vorhersehbar, ist die Bonito GmbH berechtigt, die Preise angemessen anzupassen.

Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
 

5. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Rechnungen gelten als anerkannt, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich widersprochen wird.

Bei Zahlungsverzug ist die Bonito GmbH berechtigt:

  • gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen

  • Mahnkosten zu berechnen

  • Inkassokosten weiterzubelasten

  • offene Produktionen oder Lieferungen auszusetzen

  • weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen

Bei Zahlungsverzug können sämtliche offenen Forderungen sofort fällig gestellt werden.

Eingehende Zahlungen werden gemäß § 366 Abs. 2 BGB verrechnet.

Die Bonito GmbH ist berechtigt, Forderungen an Dritte abzutreten.
 

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Bonito GmbH.

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.

Die daraus entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt an die Bonito GmbH ab.

Die Bonito GmbH ist berechtigt, diese Abtretung offenzulegen und die Forderung selbst geltend zu machen.
 

7. Mindestbestellmengen (MOQ)

Die jeweils gültigen Mindestbestellmengen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder produktspezifischen Vorgaben.

Die Bonito GmbH behält sich vor, Mindestbestellmengen aufgrund produktionstechnischer, wirtschaftlicher oder rohstoffbedingter Anforderungen anzupassen.
 

8. Ausführung der Bestellung

Es gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferzeiten und Versandbedingungen.

Mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister geht die Gefahr auf den Kunden über.

Versandkosten werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Bonito GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15 % der vereinbarten Menge gelten als vertragsgemäße Erfüllung und sind vom Kunden abzunehmen und zu vergüten.
 

9. Lieferfristen und Termine

Liefertermine gelten grundsätzlich als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Lieferfristen verlängern sich angemessen bei:

  • höherer Gewalt

  • Streiks

  • Energieengpässen

  • Rohstoffknappheit

  • Pandemien

  • behördlichen Maßnahmen

  • Betriebsstörungen

  • Lieferverzögerungen von Vorlieferanten

Die Bonito GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Vertragserfüllung wirtschaftlich unzumutbar wird.
 

10. Etiketten, Verpackungen und Druckdaten

Vom Kunden bereitgestellte Etiketten müssen spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Liefertermin vorliegen.

Druckdaten müssen spätestens drei Wochen vor dem geplanten Liefertermin als druckfähige PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden.

Verspätete Bereitstellungen können zu Lieferverschiebungen führen.

Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.
 

11. Freigaben

Etiketten, Verpackungen, Druckdaten, Produkttexte und sonstige Freigaben gelten nach schriftlicher Freigabe durch den Kunden als genehmigt.

Für Fehler in freigegebenen Unterlagen übernimmt die Bonito GmbH keine Haftung.
 

12. Entwicklungsleistungen und Musterproduktionen

Entwicklungsleistungen, Rezepturentwicklungen, Konzeptarbeiten sowie Musterproduktionen stellen eigenständige Leistungen dar.

Diese sind unabhängig von einer späteren Produktion vergütungspflichtig.

Musterchargen dienen ausschließlich der Entwicklung und Qualitätssicherung.

Abweichungen hinsichtlich Geschmack, Farbe, Geruch, Konsistenz oder Fließeigenschaften gegenüber Serienproduktionen stellen keinen Mangel dar.
 

13. Rezepturen und Verkehrsfähigkeit

Bei kundenseitig vorgegebenen Rezepturen, Rohstoffen, Zusammensetzungen oder Produktkonzepten trägt ausschließlich der Auftraggeber die Verantwortung für:

  • Verkehrsfähigkeit

  • Kennzeichnung

  • Zusammensetzung

  • Dosierung

  • Health Claims

  • rechtliche Zulässigkeit

Die Bonito GmbH übernimmt keine Haftung für kundenseitig vorgegebene Rezepturen.

Eine rechtliche Prüfung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung.

Der Kunde stellt die Bonito GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
 

14. Rohstoffbedingte Schwankungen

Natürliche oder rohstoffbedingte Schwankungen hinsichtlich:

  • Farbe

  • Geruch

  • Geschmack

  • Konsistenz

  • Rieselfähigkeit

  • optischer Beschaffenheit

stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarten Spezifikationen eingehalten werden.
 

15. Lagerung und Abrufaufträge

Die Lagerung von Rohstoffen, Verpackungen oder Fertigwaren erfolgt auf Gefahr des Kunden.

Abrufaufträge sind innerhalb von sechs Monaten nach Produktionsabschluss vollständig abzunehmen.

Nach Ablauf dieser Frist ist die Bonito GmbH berechtigt:

  • Lagerkosten zu berechnen oder

  • die Ware auf Kosten des Kunden auszuliefern.
     

16. Gewährleistung

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.

Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl der Bonito GmbH:

  • Nachbesserung

  • Ersatzlieferung oder

  • Gutschrift

Weitergehende Ansprüche sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
 

17. Haftung

Die Bonito GmbH haftet uneingeschränkt bei:

  • Vorsatz

  • grober Fahrlässigkeit

  • Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für:

  • entgangenen Gewinn

  • Produktionsausfälle

  • mittelbare Schäden

  • Folgeschäden

ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
 

18. Verzicht auf Aufrechnung

Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Ansprüche der Bonito GmbH aufzurechnen, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt oder von der Bonito GmbH ausdrücklich anerkannt wurden.
 

19. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher nicht öffentlich zugänglicher Informationen.

Dies gilt insbesondere für:

  • Rezepturen

  • Produktentwicklungen

  • Kalkulationen

  • Produktionsdaten

  • Geschäftsgeheimnisse

Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
 

20. Geistiges Eigentum

Sämtliche Marken, Logos, Designs, Rezepturen, Produktkonzepte und sonstige Schutzrechte verbleiben im Eigentum der jeweiligen Partei.

Durch die Zusammenarbeit werden keine Rechte übertragen, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
 

21. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Bonito GmbH.
 

22. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
 

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist München, soweit gesetzlich zulässig.

Die Bonito GmbH ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

 

Stand: Juni 2026

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